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1. Auch bei einer Geldbuße, die 75 DM nicht übersteigt, ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn dies zur Fortbildung des Rechts hinsichtlich eines Verfahrenshindernisses geboten ist. 2. Erhält der Halter eines Kfz wegen Nichtvorführung des Fahrzeugs zur Abgassonderuntersuchung neben einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld einen Mängelbericht, in dem er unter Setzung einer Frist zur Beseitigung des Mangels aufgefordert wird, so entsteht ein Verfahrenshindernis, das der Ahndung des während des Fristlaufs begangenen Teils der Dauerordnungswidrigkeit entgegensteht.
DAR 1994, 204 NJW 1994, 1080 NZV 1994, 123 VRS 86, 197 [...]
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Behörde bei mehr als fünfzigjährigen Bewerbern um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen ein fachärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung nicht ausreichen läßt, sondern das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch - psychologischen Untersuchungsanstalt verlangt.
BRS 86, 219 BayVBl 1994, 148 NZV 1994, 168 VRS 86, 219 VerkMitt 1994, 46 ZfS 1994, 191 [...]