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»Ob ein allgemeines Wohngebiet i.S. des § 12 Abs. 3 lit. a StVO vorliegt, ist unter Berücksichtigung der in der Baunutzungsverordnung enthaltenen Kriterien nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung zu beurteilen.«
NZV 1990, 282 OLGSt (n.F.) StVO § 12 Nr. 6 StVE StVO § 12 Nr. 66 VRS 79, 217 VerkMitt 1991, 22 [...]
»Für die Beförderung von Schlammabfällen - Sondermüll -, die sich in ihrer Zusammensetzung, ihrem chemischen Aufbau, ihrem Verhalten und ihren Eigenschaften nicht ähneln, dürfen nicht die gleichen Gruppenmerkblätter verwendet werden.«
MDR 1991, 561 NZV 1991, 205 (Ls) VRS 80, 387 VerkMitt 1991, 47 [...]