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»Die Pflicht, im Güterfernverkehr die Genehmigungsurkunde und das Fahrtenbuch auf der gesamten Beförderungsstrecke im Kraftfahrzeug mitzuführen, trifft denjenigen, der als Unternehmer Güterfernverkehr betreibt. Der weisungsgebundene Fahrer oder Beifahrer handelt insoweit nur dann ordnungswidrig (§ 14 OWiG), wenn er vorsätzlich an der Zuwiderhandlung des Unternehmers mitwirkt.«
BB 1989, 1373 BayObLGSt 1989, 32 NStE Nr. 2 zu § 99 GüKG NZV 1989, 363 [...]
»1. Zur Prüfung der Frage, ob ein das Verfahren einstellendes Urteil den Betroffenen beschwert, sind die Urteilsgründe mit heranzuziehen. 2. Ein Urteil, das ein gerichtliches Verfahren einstellt, weil ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht vorliege, beschwert den Betroffenen.«
BayObLGSt 1989, 33 JR 1989, 477 NStE Nr. 3 zu § 296 StPO NZV 1989, 364 [...]