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Waschbürstenspuren nach dem Durchfahren einer Autowaschstraße begründen keine Schadensersatzansprüche, wenn sie sich mit handelsüblichen Lackpoliturmittel beseitigen lassen. Es bedarf auch keines Warnhinweises, daß solche Spuren (insbesondere bei dunkler Lackierung) auftreten können.
s. a. LG Kassel DAR 1989, 28 m.w.H. dazu Pardey DAR 1989, 337. DAR 1990, 136 VersR 1990, 1269 [...]
1. Auch die wesentliche Abweichung von einem vorgeschriebenen Verfahren innerhalb einer dafür zugelassenen Anlage erfüllt - beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - den Tatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung. 2. Autowracks, die auf dem Lager- und Behandlungsplatz einer nach §§ 5, 7 AbfG dafür zugelassenen und genehmigten Anlage zur Verwertung von Altfahrzeugen gelagert sind, um später der Schrottpresse zugeführt zu werden, sind kein Abfall i. S. v. § 1 Abs. 1 AbfG und § 326 Abs. 1 StGB. 3. Jedoch können bei einer derartigen Zwischenlagerung die in den Autowracks enthaltenen (Motoren- und Getriebe-) Öle und, (Brems-, Kühler- und Batterie) Flüssigkeiten Abfall im vorgenannten Sinne sein.
s. a. VG Münster (6 K 842/89) NZV 1990, 447 . NJW 1990, 1863 NStZ 1990, 128 ZfS 1990, 142 [...]
1. Der Mieter wird neben dem Vermieter Mithalter des gemieteten Fahrzeugs, wenn er es für eine mehrtägige Fahrt erhält, bei der es dem Einfluß des Vermieters völlig entzogen ist und er sich über den Mietzins an allen Unterhaltungskosten des Fahrzeugs, insbesondere auch den Versicherungskosten, beteiligt. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht selbst gefahren hat, ist er so als Halter in den Schutzbereich des Haftpflichtversicherungsvertrags einbezogen. 2. Bei Obliegenheitsverletzung (hier: § 2 AKB - Führerscheinklausel) besteht keine Kündigungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherungsnehmer keine Verpflichtung verletzte.
Vgl. zu Leitsatz 1 KG, VersR 1989, 905 . VersR 1991, 220 [...]