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Es besteht keine Haftung, wenn sich bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h auf einer Bundesautobahn plötzlich die Lauffläche eines Reifens löst und dadurch der Pkw ins Schleudern und gegen die Leitplanke gerät. Das gilt selbst dann, wenn es zu Fehlreaktionen des Fahrers kommt.
Der BGH hat die Revision nicht angenommen (VI ZR 202/84). ZfS 1985, 257 [...]
1. Es stellt einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers dar, wenn er in der Schadenanzeige den Kilometerstand des Kfz um 20000 km geringer, als tatsächlich Gefahren angibt. 2. Die objektiv falsche Angabe in der Schadenanzeige ist nicht deshalb als zutreffend zu bewerten, weil die tatsächliche Laufleistung aus einer beigefügten Rechnung für den Versicherer ersichtlich wird. 3. Der Versicherungsnehmer hat zu beweisen, daß er die falsche Laufleistung nicht mit bedingtem Vorsatz angegeben hat.
S.a. LG Augsburg v. 13.05.1985 - 2 O 263/85 -, ZfS 1985, 372. ZfS 1985, 372 r+s 1985, 163 [...]