Sortieren nach
1. Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Verkehrszentralregister nicht erfaßt werden, sind in aller Regel als unwesentlich im Sinne der Auslegung des § 31a StVZO anzusehen, so daß jedenfalls die einmalige Begehung eines solchen Verstoßes die Auferlegung eines Fahrtenbuches grundsätzlich nicht rechtfertigt. 2. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 25 km/h bei denen es zu keiner Verkehrsgefährdung gekommen ist, rechtfertigen die Auferlegung eines Fahrtenbuches nicht.
DAR 1985, 159 NJW 1985, 2285 VerkMitt 1985, 87 ZfS 1985, 192 [...]
Eine Person, für die die EWG-VO 1408/71 gilt, ist bei der Hilfeleistung zur Behebung einer Autopanne auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO auch dann gegen Arbeitsunfall versichert, wenn der nicht gewerbsmäßige Halter des Fahrzeugs seinen Wohnsitz in Frankreich hat.
Weiterführung v. BSGE 35, 140 BSGE 57, 262 VersR 1985, 636 ZfS 1985, 269 [...]