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1. Daß an einer bereits 30 m vor einer Kreuzung angebrachten Verkehrsampel lediglich ein geradeaus und nach links weisender Grünpfeil aufleuchtet, verbietet nicht ein Rechtsabbiegen an der Kreuzung. 2. Ein Verstoß gegen die durch Zeichen 297 getroffene Anordnung liegt nur vor, wenn der Fahrzeugführer noch bei der Einfahrt in die Kreuzung oder Einmündung einen Fahrstreifen benutzt, von dem aus er nicht in die von ihm eingeschlagene Richtung weiterfahren darf.
OLG Karlsruhe v. 05.12.1974, VRS 49, 213 = NJW 1975, 1666. 18000 VRS 65, 301 [...]
Das Aufstellen von zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugen auf der Straße durch eine Kraftfahrzeugvermietungsfirma, um sie an Kunden zur Wiederinbetriebnahme zu vermieten, ist als zulässiges Parken i.S.v. § 12 Abs. 2 StVO Ausübung des Gemeingebrauchs und daher keine straßenrechtliche erlaubnispflichtige Sondernutzung.
MDR 1982, 1045 NJW 1982, 2332 VRS 63, 229 VerkMitt 1983, 18 [...]