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BGH (4 StR 441/78) | Datum: 07.06.1979
I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen 'vorsätzlichen Nichteinhaltens des erforderlichen Sicherheitsabstandes' nach § 4 Abs. 1 StVO , § 49 Abs. 1 Nr. 4 StVO i.V.m. § 24 StVG zu einer Geldstrafe verurteilt. Es hat [...]