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Rechtsgebiet
Gericht
Fundstelle
1. Der Versuch, den Motor eines Kraftrades nachts in einer Wohnstraße 10 Minuten lang durch Betätigung des Anlaßpedals zu starten, ist ungebührliche Erregung ruhestörenden Lärms. 2. Verbotsirrtum scheidet aus, wenn der Täter von Zeugen auf die Ruhestörung hingewiesen worden ist.
OLG Braunschweig (Ss (U) 55/74) | Datum: 29.04.1974
»Die Tätigkeit eines Verkehrsunfalldienstes ist ohne Ausnahmegenehmigung auch dann nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO verboten, wenn dieser Dienst nur auf Anruf Unfallbeteiligter oder anderer Personen an der Unfallstelle erscheinen will.«
BVerwG (VII C 42.71) | Datum: 26.04.1974
Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, Vorinstanz: VG Köln, BVerwGE 45, 147 [...]
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