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Bei einem Amateur-Radrennen muß der Veranstalter dafür Sorge tragen, daß Radrennfahrer nicht durch querende Fußgänger gefährdet werden. Er muß dafür sorgen, daß eine ausreichende Zahl von richtig postierten und zutreffend instruierten Ordnern vorhanden ist.
Der BGH hat die Revision nicht angenommen. VersR 1984, 1098 ZfS 1985, 6 [...]
1. Ein Fahrverbot ist nur bei grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten als Kraftfahrzeugführer zulässig. Auch eine beträchtliche Geschwindigkeitsüberschreitung reicht für sich allein dazu nicht aus. 2. Ein Fahrverbot kann nur verhängt werden, wenn bei individueller Prüfung aller Umstände des Einzelfalles eine empfindliche, im Wiederholungsfall verschärfte Geldbuße nicht ausreicht.
So auch OLG Düsseldorf v. 31.05.1983, ZfS 1984, 254. ZfS 1984, 350 [...]
Ist ein Geschädigter zu seinem beruflichen Fortkommen auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen, dann muß ihm der Schädiger die Kosten einer verletzungsbedingten Sonderausrüstung, den unfallbedingten Mehrbetrag der jeweiligen Anschaffungskosten, sowie die gesteigerten Betriebskosten ersetzen. Auf der Basis eines Opel-Kadett beträgt der monatliche Betrag 195 DM.
Vgl. OLG München DAR 1984, 58 = ZfS 1984, 102 mwH. ZfS 1987, 165 [...]