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OLG Brandenburg (14 U 56/01) | Datum: 20.02.2002
(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 ZPO (a.F.) abgesehen) Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Beklagte zu Recht zur Zahlung von 20.461,75 DM nebst Zinsen [...]