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Gericht: OLG Bamberg
Fundstelle: Ist der Betroffene in einem Zeitraum gut vier Jahren mittlerweile in fünf Fällen jeweils wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften in Erscheinung getreten, rechtfertigt allein die Vorahndungslage des Betroffenen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung (noch) nicht den Schluss, das Gewicht des verfahrensgegenständlichen Geschwindigkeitsverstoßes [hier: umkm/h] wertungsmäßig demjenigen eines Regelfalls im Sinne von §Abs.SatzBKatV entspricht.
Rechtsgebiet
Jahr
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