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1. Umzugskosten aus Anlaß des Todes der Mutter sind als mittelbarer Schaden nicht erstattungspflichtig. 2. Kein Schmerzensgeldanspruch des Ehemannes beim Tod der Ehefrau, wenn eine Gesundheitsschädigung nicht nachgewiesen ist.
LG Darmstadt (1 O 213/69) | Datum: 21.07.1969
Zu 2. vgl. AG Hagen ZfS 1990, 223 (m.w.H.). ZfS 1990, 259 [...]
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