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LG Aachen (5 S 515/84) | Datum: 22.02.1985
Sachverständige hatten die Kosten für die Reparatur des erheblich beschädigten Pkw auf maximal 4.168 DM geschätzt; die Werkstattrechnung belief sich später auf 5.537 DM; der Wiederbeschaffungswert wurde auf 3.700 DM [...]