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LAG Frankfurt/Main (5 Ta BV 68/97) | Datum: 04.09.1997
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen, das Büromöbelsysteme produziert und vertreibt. Der Antragsteller zu 2. ist der für den Betrieb in K (Werke 1 und 2) gewählte Betriebsrat. Der Antragsteller zu 1 ist der im [...]