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»Ein Rechtsmittel, das allein der Angeklagte gegen ein Urteil eingelegt hat, in dem unzulässig eine Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Anordnung eines Fahrverbots verbunden wurde, führt dann nicht zur Beseitigung des Fahrverbots, wenn nach der Beurteilung des Rechtsmittelgerichts die Voraussetzungen eines solchen, nicht aber diejenigen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt vorlagen.«
Anmerkung Meyer-Goßner, NStZ 1982, 258 DRsp III(310)89c NStZ 1982, 258 VRS 62, 264 [...]