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Bei hälftiger Mithaftung im Rahmen eines Haftpflichtschadens besteht ein quotenmäßiger Schadensersatzanspruch der Mehraufwendungen für die Vollkaskoprämie und der Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung.
S.a. zum Ersatz Schadensfreiheitsrabatts in der Kaskoversicherung BGHZ 44, 382. DAR 1996, 411 [...]