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Das Gefahrzeichen 136 zu § 40 StVO 'Kinder' begründet für einen Pkw-Fahrer höchste Sorgfaltspflichten i. S. d. §§ 3 Abs. 2 a, 9 Abs. 5 StVO. Das Rückwärtsfahren ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken, auch wenn die Anwesenheit von Kindern nicht zu erkennen ist.
s.a. BGH SP 1994, 137. VersR 1998, 206 VerkMitt 1998, 29 SP 1998, 205 [...]
Wer als Autofahrer keine Vorkehrungen gegen eine unbeabsichtigte Trunkenheitsfahrt im Vollrausch getroffen hat, muß sich nach sehr erheblichem Alkoholgenuß vor Einnahme eines ihm unbekannten Schlafmittels anhand des Hinweiszettels darüber vergewissern, ob die Kumulation von Alkohol und Medikament einen seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand herbeiführen kann.
So auch OLG Hamm v. 28.9.1971, VRS 42, 281 bei Valium. VerkMitt 1976, 14 [...]