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BVerfG (2 BvR 752/90) | Datum: 23.06.1990
Dem BeschwF. war die Fahrerlaubnis durch Beschluß des AG gem. § 111 a StPO entzogen worden, da er im Oktober 1989 mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,26 Promille einen Pkw geführt hat. Das AG hatte den Entzug der [...]
BVerfG (2 BvR 908/81) | Datum: 04.09.1981
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO ist eine Präventivmaßnahme, die von einer endgültigen strafgerichtlichen Maßnahme wesensverschieden ist. Sie soll der Allgemeinheit Schutz vor weiteren [...]