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OVG Niedersachsen (7 LB 194/11) | Datum: 17.01.2013
Mit seiner diesbezüglich in erster Instanz erfolgreichen Klage begehrt der Kläger, den Bescheid der Beklagten vom 20. Oktober 2009 aufzuheben, soweit mit diesem Sondernutzungsgebühren in Höhe von 1.505,28 EUR [...]