»Das Unterbleiben einer im Ordnungswidrigkeitenverfahren vom Anwalt erbetenen Übersendung der Ermittlungsakten zur Einsicht rechtfertigt nicht die Annahme, die Behörde habe nicht alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Identifizierung des Fahrers ergriffen, wenn dem Halter des Fahrzeugs jedenfalls ein zur Identifizierung des Fahrers hinreichend geeignetes Geschwindigkeitsmeßfoto zugeleitet worden ist.«
NZV 1996, 470 VRS 92, 397 VerkMitt 1997, 15 ZfS 1997, 80 [...]
Da der Vollzug des von der Europäischen Gemeinschaft gesetzten Rechts in die eigenverantwortliche Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt, können Unternehmer des gewerblichen Güterkraftverkehrs aus den Auswirkungen unterschiedlicher Durchführungsbestimmungen der Mitgliedstaaten zu den Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85, 3821/85, die sich im Rahmen dieser Kompetenzaufteilung halten, keine gemeinschaftsrechtswidrigen Wettbewerbsnachteile herleiten.
DVBl 1999, 57 DÖV 1998, 888 NZV 1998, 479 VRS 95, 316 VerkMitt 1998, 80 ZfS 1998, 318 [...]
Die im Widerspruchsverfahren erstmals erklärte Bereitschaft eines Kraftfahrers, dem die Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines zu Recht von der Behörde geforderten Eignungsgutachtens entzogen wurde, sich nunmehr der Begutachtung zu unterziehen, rechtfertigt noch nicht ohne weiteres die Annahme, der Betroffene sei wieder als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen; dazu bedarf es vielmehr regelmäßig der Vorlage eines positiven Gutachtens.
Nicht rechtskräftig DAR 1993, 309 VRS 85, 237 VerkMitt 1993, 72 ZfS 1993, 214 [...]
A. 1. Bereits die rechtzeitig erfolgte Zusendung des Anhörungsbogens im Ordnungswidrigkeitenverfahren bewirkt den Anstoß des Erinnerungsvermögens des betroffenen Fahrzeughalters; der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte bedarf es zu diesem Zweck nicht. 2. Eine verzögerte Aktenübersendung im Ordnungswidrigkeitenverfahren an den Bevollmächtigten des Fahrzeughalters führt nicht notwendig zu der Annahme, die Bußgeldbehörde habe bei der Feststellung des Fahrzeugführers unzulänglich ermittelt.
NZV 1993, 47 VRS 84, 73 VerkMitt 1992, 93 ZfS 1993, 216 [...]
1. Erhebliche Zweifel an der Kraftfahreignung, die die Verkehrsbehörde berechtigen, zur Klärung des Sachverhalts die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens anzuordnen, können auch durch hinreichend schwerwiegende psychische Auffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs entstehen. 2. Psychische Auffälligkeiten können nur dann die Erhebung eines amtsärztlichen Gutachtens rechtfertigen, wenn ihnen hinreichend konkrete tatsächliche Anhaltspunkte zugrunde liegen und ein Bezug zur Fahreignung möglich erscheint.
NZV 1992, 502 VRS 84, 63 VerkMitt 1992, 99 ZfS 1993, 108 [...]