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»1. Zur Prüfung der Frage, ob ein das Verfahren einstellendes Urteil den Betroffenen beschwert, sind die Urteilsgründe mit heranzuziehen. 2. Ein Urteil, das ein gerichtliches Verfahren einstellt, weil ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht vorliege, beschwert den Betroffenen.«
BayObLGSt 1989, 33 JR 1989, 477 NStE Nr. 3 zu § 296 StPO NZV 1989, 364 [...]
»Darin, daß der Betroffene bei seiner polizeilichen Anhörung Rechtsausführungen des Inhalts macht, das ihm vorgeworfene Verhalten beinhalte keine Ordnungswidrigkeit, liegt noch keine Teileinlassung, die den Schluß auf seine Täterschaft zuließe.«
BayObLGSt 1988, 36 JZ 1988, 676 NStE Nr. 56 zu § 261 StPO NZV 1988, 78 [...]