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BayObLG (RReg 1 St 291/84) | Datum: 07.11.1984
'... Da Schutzzweck des § 142 StGB ausschließlich das Interesse des Unfallgeschädigten oder anderer Unfallbeteiligter daran ist, zur Sicherung oder Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche die dazu [...]