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OVG Sachsen-Anhalt (3 M 30/20) | Datum: 22.04.2020
I. Die zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 18. Februar 2020 ist unbegründet. Mit dem Beschluss hat das Verwaltungsgericht den Antrag des Antragstellers, den [...]