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LSG Baden-Württemberg (L 7 SO 3501/16) | Datum: 19.04.2018
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 31. August 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Der Rechtsstreit [...]