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ArbG Berlin (41 Ca 16495/17) | Datum: 25.10.2018
I. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung vom 28.11.2017 aufgelöst worden ist. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu 3/4, die klägerische [...]