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OLG Köln (1 RBs 212/18) | Datum: 29.08.2018
I. Die Rechtsbeschwerde wird durch die Rechtsunterzeichnerin zur Fortbildung des Rechts zugelassen (§ 80 Abs. 1 OWiG ). II. Die Sache wird dem Senat zur Entscheidung in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (§ 80a [...]