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OVG Sachsen-Anhalt (3 M 257/18) | Datum: 05.07.2018
I. Die zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 7. Kammer - vom 14. Mai 2018 ist unbegründet. Die von dem Antragsteller vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 [...]