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OVG Nordrhein-Westfalen (16 B 1465/17) | Datum: 11.01.2018
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten [...]