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OVG Nordrhein-Westfalen (16 A 980/16) | Datum: 28.09.2017
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. März 2016 geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 11. Dezember 2014 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge. [...]