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BGH (IV ZB 39/15) | Datum: 20.07.2016
Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 11. Zivilkammer - vom 9. November 2015 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: 2.029,75 € I. Die Klägerin [...]