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VG Karlsruhe (9 K 5134/15) | Datum: 15.02.2016
Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die kraft [...]