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LSG Sachsen-Anhalt (L 7 SB 48/14 B ER) | Datum: 21.09.2015
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 20. Mai 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. I. Umstritten ist im Verfahren des [...]