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LSG Berlin-Brandenburg (L 9 KR 103/15 B ER) | Datum: 11.05.2015
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 30. Januar 2015 geändert: Die Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin bis zur [...]