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OLG Bamberg (3 Ss OWi 24/2013) | Datum: 29.01.2013
I. Das Verfahren wird gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Es wird jedoch davon abgesehen, die dem Betroffenen erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse [...]