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OLG Stuttgart (7 U 170/11) | Datum: 24.05.2012
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 3/5, die Beklagte 2/5. Für die Kosten des Rechtsstreits in I. Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung im angefochtenen Urteil. I. Der Kläger hatte im [...]