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OLG Hamm (III-3 RBs 364/11) | Datum: 24.01.2012
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Jedoch wird der Schuldspruch klarstellend dahin berichtigt, dass der Betroffe-ne der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig ist. [...]