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Revision ist wegen mangelnder Feststellungen in den Urteilsgründen hinsichtlich eines verkehrsfremden Eingriffs gem. § 315b Abs. 1 StGB erfolgreich; Erfolg einer Revision wegen mangelnder Feststellungen in den Urteilsgründen hinsichtlich eines verkehrsfremden Eingriffs gem. § 315b Abs. 1 StGB
BGH (4 StR 171/11) | Datum: 28.06.2011
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