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OLG Köln (III-1RBs 42/11) | Datum: 04.03.2011
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen eines fahrlässigen (qualifizierten) Rotlichtverstoßes zu [...]