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OVG Nordrhein-Westfalen (8 B 306/11) | Datum: 07.04.2011
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das [...]