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OVG Nordrhein-Westfalen (8 B 1626/10) | Datum: 21.12.2010
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. No-vember 2010 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für [...]