Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Koblenz (14 W 355/10) | Datum: 07.07.2010
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bad Kreuznach vom 29.03.2010 wird kostenfällig zurückgewiesen. Der Wert der Beschwerde beträgt 22.680,72 €. Die zulässige [...]