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OLG Rostock (5 U 195/09) | Datum: 25.06.2010
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 31.08.2009 - 1 O 421/08, wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. Der Wert der Berufung beträgt 5.201,80 Euro. Die Revision [...]