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FG Baden-Württemberg (3 K 2172/09) | Datum: 22.10.2009
1. Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 28. April 2009 wird [wegen der nach § 3 Nr. 7 KraftStG bestehenden Steuerbefreiung] ersatzlos aufgehoben. 2. Das beklagte Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil [...]