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OLG Brandenburg (12 U 17/08) | Datum: 25.09.2008
Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Die Klage ist unbegründet. Dem Kläger steht ein weitergehender Schadensersatzanspruch aus dem Verkehrsunfall vom 02.10.1997 nicht zu. Zwar steht die volle Haftung [...]