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OLG Brandenburg (12 U 148/07) | Datum: 28.02.2008
Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Die Klage ist unbegründet, da der Kläger keinen Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schadensersatzes gegen die Beklagten aus dem Verkehrsunfall vom 22.12.2005 hat. [...]