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LG Köln (2 O 65/06) | Datum: 13.02.2007
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 2.003,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. 5. 2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird, soweit [...]