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OLG Naumburg (1 U 29/05) | Datum: 18.07.2006
I. Die Klägerin begehrt von den Beklagten als Gesamtschuldnern ein angemessenes Schmerzensgeld in einer Größenordnung von 50.000,00 EUR (Antrag zu Ziffer 1)), den Ersatz materieller Schäden (Haushaltsführung, [...]