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KG (12 U 119/05) | Datum: 04.12.2006
Die Berufung ist nur teilweise begründet. I. Schmerzensgeld (weitere 1.750 EUR) Dem Kläger steht Schmerzensgeld in Höhe von weiteren 450,00 EUR zu. Der Senat folgt grundsätzlich den Ausführungen des Landgerichts auf [...]