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OLG Düsseldorf (I-10 U 76/06) | Datum: 28.09.2006
Die zulässige Berufung hat in der Sache lediglich hinsichtlich der als Verzugsschaden geltend gemachten außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 263,75 EUR und hinsichtlich des zeitlichen Rahmens des zuerkannten [...]